8th Marrakech Film Festival - Tribute to Sigourney Weaver and The Girl In The Park Screening

Im Jahre 1978 bekannte  der Regisseur Roman Polanski vor einem US-Gericht sein Interesse für Sex mit minderjährigen Mädchen und soll laut Anklage in dem Haus von Jack Nicholson Geschlechtsverkehr mit einem 13 jährigen Mädchen verübt haben. Wie es dazu kam? Nach einem Versehen klingt die Geschichte jedenfalls nicht und natürlich kann man in dem Alter schon gar nicht von “Einvernehmlichkeit” reden.

Das Mädchen soll damals erzählt haben,  dass man sie unter dem Vorwand eines Foto-Shootings eingeladen habe, dann hätte Polanski sie versucht mit Alkohol gefügig zu machen und als das nicht klappte soll er sie trotzdem zu sexuellen Handlung genötigt haben. Diese Vorwürfe bestreitet Polanski noch heute und flüchtete sich vor dem Urteil nach Frankfreich.

Bis dato ließ er sich nicht mehr in den USA blicken. Selbst die Oscar-Auszeichnung für seinen Film “Der Pianist” konnte ihn nicht dorhtin locken und im Jahre 2005 erließ man schließlich einen internationalen Haftbefehl. Am vergangenen Wochenende sollte Roman Polanski bei den Züricher Filmfestspielen in der Schweiz einen “Preis für sein Lebenswerk” bekommen, doch anstatt Glanz und Glamour, bekam er den Arm des Gesetztes zu spüren.

Zur Zeit sitzt der Regisseur in “provisorischer Haft” und über seine Auslieferung wird nun in einem Verfahren entschieden werden. Mit einer Verhaftung hatte Polanski garantiert nicht gerechnet, da er schon desöfteren in der Schweiz unterwegs war. Dank der Preisverleihung wußen die Behörden dieses Mal aber ganz genau, wann sich der Regisseur dort aufhalten würde und nahmen ihn direkt fest.

32 Jahre sind wirklich eine lange Zeit, aber mittlerweile hat ihm das Opfer Samantha Geimer schon öffentlich verziehen. Sie ist der Meinung, dass er genau wie sie wegen dieses Vorfalls schon genug gelitten hat und bat um Aufhebung der Anklage. In den USA winkt ihm angeblich eine Haftstrafe von bis zu 100 Jahren, was der Pottschalk im Fall einer sexuellen Nötigung von Minderjährigen für gar nicht mal so verkehrt hält. Das ihm das Opfer bereits verziehen hat, deute ich als Selbstschutz und eine sogenannte “Verjährung” entspricht nicht einfach meinem Rechtsempfinden….